Im Ministerialerlass vom 15. Dezember 1994 sind folgende chronische, chronisch-degenerative und/oder rezidive Erkrankungen aufgeführt, die zu Lasten verschiedener Kostenträger durch Thermalkuren mit gutem Erfolg behandelt werden:
- Hals-, Nasen-, Ohren- und Atemwegserkrankungen
- Vasomotorisch bedingte Nasenschleimhauterkrankungen
- Einfache chronische Bronchitis mit obstruktiver Komponente
- Erkrankungen der Herzkranzgefäße
- Nachwirkungen von chronischen Venenerkrankungen
- Gynäkologische Leiden
- Schmerzhafte Sklerose des Beckenbereichs aufgrund von Narben und/oder altersbedingten Veränderungen
- Anhaltender Weißfluss wegen chronischer Scheidenentzündung, unspezifischer und dystrophischer Natur
- Harnwegserkrankungen
- Harnwegsteine und ihre Rezidive
- Störungen des Magen-Darmtrakts
- durch Magendarm- und Galle bedingte Dyspepsie, mit Verstopfung verbundenes Reizdarmsyndrom
- Rheumatische Erkrankungen
- Osteoarthrose und andere degenerative Erscheinungen
- Rheumatische Erkrankungen außerhalb der Gelenke
- Hautkrankheiten
- Psoriasis (Schuppenflechte)
- Hartnäckiges seborrhoisches Ekzem
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